(1) Als ideelle Mittel dienen: a) Pflege des Sports in anerkannten Sportarten, insbesondere Badminton; b) allgemeine körperliche Ertüchtigung; c) Durchführung von Wettkämpfen, Sportfesten und anderen sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen; d) Ausflüge, Wanderungen und gesellige Zusammenkünfte; e) Errichtung und Betrieb von Sportstätten, Spielplätzen und Sportheimen; f) Herausgabe von Zeitschriften und anderen der Verbreitung des Sports dienenden Schriften; g) Einrichtung einer Bibliothek und Videothek; h) Erteilung von Unterricht, vereinsorientierte Aus- und Fortbildung;
(2) Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch a) Beiträge der Mitglieder; b) Geld- und Sachspenden; c) Bausteinaktionen; d) Flohmärkte und Basare; e) Warenabgabe (Buffet für Getränke und Speisen, Verkauf von Sportutensilien); f) Subventionen und sonstige Beihilfen öffentlicher und/oder privater Institutionen; g) Veranstaltungen; h) Werbung jeglicher Art (einschl. Bandenwerbung); i) Sportlerablösen; j) Sponsoring (mit Werbetätigkeit des Vereines bzw. seiner Mitglieder); k) Vermietung oder sonstige Überlassung von Sportanlagen oder Teilen davon; l) Erteilung von Unterricht; Abhaltung von Kursen; m) Zinserträge und Wertpapiere; n) Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen; o) Beteiligung an Unternehmen.